Newsletter

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15.12.2011

Sondernewsletter 5/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie auf die in vielen Fällen drohende Jahresendverjährung zum 31.12.2011 hinweisen. Wir regen an, Ihre Unterlagen auf Ansprüche zu prüfen, die möglicherweise von der Verjährung betroffen sein könnten. Dies sind zunächst solche Ansprüche, die im Jahr 2008 entstanden sind und der gesetzlichen, dreijährigen Regelverjährung unterliegen. Zum Ende dieses Jahres ist zusätzlich zu beachten, dass auf Grund der Übergangsregelungen zur Einführung des neuen Verjährungsrechts im Jahre 2002 zum 31.12.2011 – mit wenigen Ausnahmen – auch nahezu alle Ansprüche verjähren, die bereits vor dem 01.01.2002 entstanden sind, und zwar unabhängig davon, wann Sie Kenntnis von diesen Ansprüchen erlangt haben (zehnjährige kenntnisunabhängige Verjährung).

Bitte beachten Sie zusätzlich für das kommende Jahr, dass die zehnjährige kenntnisunabhängige Verjährung im Gegensatz zur dreijährigen Regelverjährung keine Jahresendverjährung ist. Für Ansprüche, die ab dem 01.01.2002 entstanden sind, tritt sie auch unterjährig ein. Ist also ein Anspruch z.B. am 24.01.2002 entstanden und von der zehnjährigen Verjährung betroffen, verjährt dieser Anspruch kenntnisunabhängig mit Ablauf des 24.01.2012.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen und mit rechtzeitigen Maßnahmen einen drohenden Verjährungseintritt zu verhindern.

Herzliche Grüße
Ihre Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH