<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" ><channel><title>Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</title> <atom:link href="http://www.kaufmannlutz.com/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.kaufmannlutz.com</link> <description>Rechtsberatung • Steuerberatung • Wirtschaftsprüfung</description> <lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 12:52:44 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.2</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>Expansion im Bau- und Immobilienrecht: Kaufmann Lutz erweitert Münchner Team um zwei erfahrene Neuzugänge</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/presse/expansion-im-bau-und-immobilienrecht-kaufmann-lutz-erweitert-munchner-team-um-zwei-erfahrene-neuzugange/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=expansion-im-bau-und-immobilienrecht-kaufmann-lutz-erweitert-munchner-team-um-zwei-erfahrene-neuzugange</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/presse/expansion-im-bau-und-immobilienrecht-kaufmann-lutz-erweitert-munchner-team-um-zwei-erfahrene-neuzugange/#comments</comments> <pubDate>Wed, 16 May 2012 11:37:44 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Meldungen]]></category> <category><![CDATA[Presse]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4198</guid> <description><![CDATA[<p>Nach Dr. Verena Wachinger im April 2012 konnte die Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Dr. Christoph Lichtenberg per Mai 2012 einen weiteren erfahrenen Kollegen für den Bereich Bau- und Immobilienrecht gewinnen. Der Baurechtsexperte Dr. Lichtenberg verstärkt den Münchner Standort von Kaufmann Lutz als Salary Partner. Seine langjährige einschlägige Erfahrung hat er unter anderem bei Kapellmann und Partner, MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und zuletzt bei FPS Rechtsanwälte &#38; Notare in Düsseldorf gesammelt.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nach <a title="Dr. Verena Wachinger" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-verena-wachinger/">Dr. Verena Wachinger </a>im April 2012 konnte die Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit <a title="Dr. Christoph Lichtenberg" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-christoph-lichtenberg/">Dr. Christoph Lichtenberg </a>per Mai 2012 einen weiteren erfahrenen Kollegen für den Bereich Bau- und Immobilienrecht gewinnen. Der Baurechtsexperte Dr. Lichtenberg verstärkt den Münchner Standort von Kaufmann Lutz als Salary Partner. Seine langjährige einschlägige Erfahrung hat er unter anderem bei Kapellmann und Partner, MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und zuletzt bei FPS Rechtsanwälte &amp; Notare in Düsseldorf gesammelt. </p><p><strong><a title="Dr. Christoph Lichtenberg" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-christoph-lichtenberg/">Dr. Christoph Lichtenberg</a></strong>, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und seit 1999 auf Baurecht spezialisiert. Der neue Partner verfügt über umfangreiche Expertise, insbesondere in der Prozessführung im privaten Baurecht für Auftraggeber und Auftragnehmer (Vergütungsverfahren, Mängelprozesse etc.) sowie für und gegen Architekten und Ingenieure (Honorarstreitigkeiten, Schadensersatzprozesse). Weitere Schwerpunkte bilden die Vertragsberatung, baubegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten und die rechtliche Abwicklung von größeren Bauschäden. Neben mittelständischen und großen Baufirmen zählt Herr Dr. Lichtenberg vor allem mittelständische Ingenieurbüros, Einzelarchitekten, Projektentwickler und Bauträger zu seinen Mandanten. </p><p><strong><a title="Dr. Verena Wachinger" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-verena-wachinger/">Dr. Verena Wachinger</a></strong>, die ebenso über Erfahrung im Bereich des Bau- und Immobilienrechts verfügt (u.a. Taylor Wessing und HFK Rechtsanwälte) und zuletzt in der bayerischen Justiz tätig war, verstärkt im Privaten Baurecht das Team unseres Partners <a title="Dr. Hubert Bauriedl" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-hubert-bauriedl/">Dr. Hubert Bauriedl</a>.</p><p>Kaufmann Lutz Equity Partner <a title="Dr. Wolfgang Abel" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-wolfgang-abel/">Dr. Wolfgang Abel </a>kommentiert: „Wir freuen uns sehr, dass sich Frau Dr. Wachinger und Herr Dr. Lichtenberg für uns entschieden haben. Mit der hinzugewonnenen Kompetenz können wir die sehr positive Entwicklung unserer Praxisgruppen fortsetzen.“</p><p>Mit den beiden Neuzugängen umfasst das Bau- und Immobilienrechtsteam von Kaufmann Lutz in München neun Spezialisten.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</strong></p><p>Kaufmann Lutz ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Standorten in München und Hamburg. Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten umfassend und fundiert in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. </p><p>Seit der Gründung im Jahr 1994 hat sich Kaufmann Lutz als angesehene Wirtschaftskanzlei etabliert. Stetiges Wachstum aus eigener Kraft und die Bearbeitung herausragender Mandate und Projekte prägen diese Entwicklung. Von unseren beiden Standorten in München und Hamburg betreuen wir Mandanten deutschlandweit. Bei grenzüberschreitenden Mandaten greifen wir auf die Expertise eines hochkarätigen internationalen Netzwerks an Korrespondenzanwaltsgesellschaften zurück. </p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/presse/expansion-im-bau-und-immobilienrecht-kaufmann-lutz-erweitert-munchner-team-um-zwei-erfahrene-neuzugange/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bundesimmissionsschutzgesetz: Privilegierung von Kinderlärm</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/bundesimmissionsschutzgesetz-privilegierung-von-kinderlarm/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundesimmissionsschutzgesetz-privilegierung-von-kinderlarm</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/bundesimmissionsschutzgesetz-privilegierung-von-kinderlarm/#comments</comments> <pubDate>Tue, 15 May 2012 09:00:51 +0000</pubDate> <dc:creator>Dr. Christian Braun</dc:creator> <category><![CDATA[Meldungen]]></category> <category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4674</guid> <description><![CDATA[<p><span style="font-size: small;">Durch die Einführung des § 22 Abs. 1a BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) hat sich der Deutsche Gesetzgeber dazu entschlossen, den von Kindern ausgehenden Lärm im Vergleich zu sonstigen Lärmquellen zu privilegieren. Danach sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr. Die bisher für die Zulässigkeit maßgeblichen Immissionsgrenz- und -richtwerte dürfen nicht mehr herangezogen werden.</span></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;">Durch die Einführung des § 22 Abs. 1a BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) hat sich der Deutsche Gesetzgeber dazu entschlossen, Kinderlärm im Vergleich zu sonstigen Lärmquellen zu privilegieren. Danach sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr. Die bisher für die Zulässigkeit maßgeblichen Immissionsgrenz- und <br />-richtwerte dürfen nicht mehr herangezogen werden.</span><span style="font-size: small;"> </span></p><p><span style="font-size: small;">Die neue Rechtslage führt dazu, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindern ausgehen, von den Nachbarn hinzunehmen sind. Hierzu zählen sowohl kindliche Laute wie Sprechen und Singen, Lachen und Weinen, Rufen, Schreien und Kreischen, als auch Geräuscheinwirkungen, die auf körperliche Aktivitäten wie Spielen, Laufen, Springen und Tanzen zurückzuführen sind. Dies gilt selbst dann, wenn die eigentliche Geräuschquelle von einem kindgerechten Spielgerät ausgeht (vgl. BR-Drs. 128/11, S. 5 f.). Daneben sind nach Maßgabe der telelogischen Auslegung des Gesetzes auch die von Betreuerinnen und Betreuern durch Sprechen und Rufen verursachten Geräusche begünstigt.</span><span style="font-size: small;"> </span></p><p><span style="font-size: small;">Die Annahme, dass Kinderlärm noch eine schädliche Umwelteinwirkung darstellt, kann nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen zum Tragen kommen, etwa wenn die Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zu schutzbedürftigen Nutzungen wie Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelegen sind oder sich die Einrichtung nach Art und Größe sowie Ausstattung erkennbar in die vorhandene Bebauung nicht einfügt (vgl. Jarass, BImSchG, 9. Auflage 2012, §§ 22. Rn 34 c). </span></p><p><span style="font-size: small;">Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat nunmehr mit Urteil vom 25. Januar 2012 (Az.: 5 K 1125/11.TR) als erstes Gericht eine Entscheidung unter Anwendung des § 22 Abs. 1a BImSchG getroffen. Im verbeschiedenen Fall hat sich die Klägerin gegen eine Seilbahn (Spielgerät des Kinderspielplatzes) auf einem Kinderspielplatz gewandt. Die fortgesetzte Lärmbeeinträchtigung hatte nachweislich auch bereits zu entsprechenden gesundheitlichen Problemen bei der Klägerin geführt.</span><span style="font-size: small;"> </span></p><p>Das VG Trier hat die Klage abgewiesen und die Abweisung darauf gestützt, dass die Klägerin wegen § 22 Abs. 1a BImSchG sowohl zur Hinnahme des Kinderlärms als auch des von der Seilbahn selbst ausgehenden Lärms verpflichtet ist. Dabei spielte es keine Rolle, welche Lärmimmissionen durch die Seilbahn tatsächlich auf die Wohnung der Klägerin eingewirkt haben. Die Ausnahmen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, wie z. B. eine besonders sensible Umgebung, haben nach den Feststellungen des Gerichts nicht vorgelegen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/bundesimmissionsschutzgesetz-privilegierung-von-kinderlarm/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>VOF-Verfahren: Kriterienfestlegung nicht bis ins kleinste Detail!</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/vof-verfahren-kriterienfestlegung-nicht-bis-ins-kleinste-detail/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vof-verfahren-kriterienfestlegung-nicht-bis-ins-kleinste-detail</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/vof-verfahren-kriterienfestlegung-nicht-bis-ins-kleinste-detail/#comments</comments> <pubDate>Thu, 10 May 2012 10:41:33 +0000</pubDate> <dc:creator>Dr. Mathias Mantler</dc:creator> <category><![CDATA[Meldungen]]></category> <category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4674</guid> <description><![CDATA[<p>Ein öffentlicher Auftraggeber ist in einem VOF-Verfahren nicht verpflichtet, die aufgestellten und bekannt gemachten Wertungskriterien durch ein bis ins letzte gestaffeltes Wertungs- und Gewichtungssystem i. S. einer Wertungsmatrix mit starren Punktwerten für einzelne Unterkriterien zu versehen. Es reicht aus, wenn die Wertungskriterien verbal näher beschrieben sind, so dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt und sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 19.12.2011 (Az.: Verg W 17/11) entschieden, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einem VOF-Verfahren nicht verpflichtet ist, die aufgestellten und bekannt gemachten Wertungskriterien durch ein bis ins letzte gestaffeltes Wertungs- und Gewichtungssystem i. S. einer Wertungsmatrix mit starren Punktwerten für einzelne Unterkriterien zu versehen. Es genügt, wenn die Wertungskriterien verbal näher beschrieben sind, so dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt und sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.</p><p>Weiter hat es das OLG Brandenburg auch gebilligt, dass die Auswertung durch eine Kommission mit Mehrheitsentscheidung vorgenommen wurde. Schließlich betont das OLG Brandenburg auch den im Rahmen der VOF besonders weiten Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei der Wertung.</p><p>Das OLG Brandenburg führt weiter aus, dass der aufgrund Vorbefassung eines Bewerbers ihm zukommende Wettbewerbsvorteil dadurch ausgeglichen werden kann, dass sämtliche Ergebnisse seiner Tätigkeiten den übrigen Bewerbern zur Kenntnis gebracht werden. </p><p>Auftraggeber erfahren mit den Aussagen dieser Entscheidung eine gewisse Erleichterung bei der Durchführung von VOF-Verfahren. Gleichwohl bestätigt auch dieser Beschluss des OLG Brandenburg, dass der Verfahrensablauf und die Verfahrensinhalte vom öffentlichen Auftraggeber sorgfältig festgelegt und bekannt gemacht werden müssen. </p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/vof-verfahren-kriterienfestlegung-nicht-bis-ins-kleinste-detail/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ein neuer Standard?</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/ein-neuer-standard/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ein-neuer-standard</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/ein-neuer-standard/#comments</comments> <pubDate>Tue, 08 May 2012 12:27:27 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Aktuelles]]></category> <category><![CDATA[Presse]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4629</guid> <description><![CDATA[<p><strong>Geschlossene Fonds &#124; Emissionsprospekte: </strong>Sollten Emissionsprospekte zukünftig standardisiert werden, um ihre Komplexität zu reduzieren? finanzwelt fragte Experten, ob dies rechtlich möglich ist. Im Interview u.a. unser Partner Dr. Ferdinand Unzicker, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Geschlossene Fonds | Emissionsprospekte</strong></p><p>Sollten Emissionsprospekte zukünftig standardisiert werden, um ihre Komplexität zu reduzieren? finanzwelt fragte Experten, ob dies rechtlich möglich ist. Im Interview u.a. unser Partner <a title="Dr. Ferdinand Unzicker" href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-ferdinand-unzicker/">Dr. Ferdinand Unzicker</a>, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.</p><p>finanzwelt 02/2012, S. 52+53 </p><p>Zum Artikel: <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/finanzwelt-02-2012-geschlossene-fonds.pdf" title="Download">download</a></span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/ein-neuer-standard/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Newsletter 1/2012</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/newsletter-ubersicht/newsletter-12012/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=newsletter-12012</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/newsletter-ubersicht/newsletter-12012/#comments</comments> <pubDate>Mon, 07 May 2012 09:17:16 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Newsletter]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4694</guid> <description><![CDATA[<p>In dieser Ausgabe finden Sie Artikel zu den folgenden Themen:</p><ul><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Arbeitsrecht&#34;" href="http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=arbeitsrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4694">Arbeitsrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Bank- und Kapitalmarktrecht&#34;" href="/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=bank-und-kapitalmarktrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4694">Bank- und Kapitalmarktrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Bau- und Immobilienrecht&#34;" href="/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=bau-und-immobilienrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4694">Bau- und Immobilienrecht</a></li><li><a href="http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=offentliches-wirtschaftsrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4694">Öffentliches Wirtschaftsrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Gewerblicher Rechtsschutz&#34;" href="/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=gewerblicher-rechtsschutz&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4694">Gewerblicher Rechtsschutz</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Gesellschaftsrecht&#34;" href="/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=gesellschaftsrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=3155">Gesellschaftsrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Vergaberecht&#34;" href="/aktuelles/newsletter-ubersicht/?kompetenz=vergaberecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=3155">Vergaberecht</a></li></ul> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Gesamtausgabe <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/RA_2012_1.pdf" title="Download">download</a></span></p><p>&nbsp;</p><h5>Kanzlei Aktuell</h5><p>Aus der Entwicklung unserer Kanzlei gibt es Neues zu berichten. Nach Herrn <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-bernhard-noreisch-ll-m/">Dr. Bernhard Noreisch, LL.M.</a> (Venture Capital, M&amp;A) im Jahr 2011 wurde mit Herrn <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-mathias-mantler/">Dr. Mathias Mantler </a>(Vergaberecht, Real Estate) in diesem Jahr ein weiterer Kollege aus den eigenen Reihen zum Equity Partner ernannt. Die Zahl der Equity Partner hat sich damit von vier im Jahr 2010 (<a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/prof-dr-robert-kaufmann/">Prof. Dr. Robert Kaufmann</a>, <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-reinhard-lutz/">Dr. Reinhard Lutz</a>, <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-wolfgang-abel/">Dr. Wolfgang Abel</a> und <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-thomas-schonfeld/">Dr. Thomas Schönfeld</a>) auf nunmehr sechs erhöht.</p><p>Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir Frau Rechtsanwältin <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-verena-wachinger/">Dr. Verena Wachinger </a>zur Verstärkung unserer Praxisgruppe Real Estate gewinnen konnten. Frau Dr. Wachinger verfügt über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Rechtsanwältin im Bereich des Bau- und Immobilienrechts und als Richterin der Zivilabteilung des Landgerichts Augsburg.</p><p>&nbsp;</p><h5>Veranstaltungshinweis | Real Estate</h5><p><strong>Der Erbbaurechtsvertrag &#8211; Risiken erkennen und beheben<br /></strong>vhw-Seminar | 20.06.2012 | 10:00 &#8211; 16:00 Uhr | München<br /><a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-robert-castor/">Dr. Robert Castor</a>, <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-rene-poew/">Dr. René Poew</a><br />Weitere Informationen unter <a href="http://www.vhw.de/seminare">www.vhw.de/seminare</a></p><p>Für Fragen zur Veranstaltung und zur Anmeldung stehen Ihnen die Referenten sowie Mareike Müller (Telefon: +49(0)89-54 41 47-0, E-Mail: <a href="mailto:mueller@kaufmannlutz.com">mueller@kaufmannlutz.com</a>) gerne zur Verfügung.</p><p>&nbsp;</p><h5>Recht Aktuell | Inhalt</h5><ul><li><strong>Arbeitsrecht</strong><ul><li>Zulässigkeit von Kettenbefristungen bei ständigem oder wiederholtem Vertretungsbedarf <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Susanne-Adlberger-Zulassigkeit-von-Kettenbefristungen-bei-standigem-oder-wiederholtem-Vertretungsbedarf.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RAin Dr. Susanne Adlberger (EuGH – C-586/10)</em></li><li>Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BGH) <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Carsten-Huch-Hallwachs-Neue-Entscheidungen-des-Bundesarbeitsgerichts.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkungen von RA Carsten Huch-Hallwachs (BAG &#8211; 10 AZR 667/10 und 9 AZR 315/10 und 10 AZR 756/10)</em></li></ul></li><li><strong>Bank- und Kapitalmarktrecht</strong><ul><li>Was versteht man unter &#8220;derselben Vermögensanlage&#8221; im Sinne des § 8f Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)? <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Sven-Johannsen-Was-versteht-man-unter-derselben-Vermogensanlage.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Sven Johannsen (OLG München – 20 U 2289/11)</em></li></ul></li><li><strong>Privates Bau- und Architektenrecht</strong><ul><li>Ist die Zeit für die An- und Abfahrt des Werkunternehmers bei kleineren Handwerkerarbeiten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu vergüten? <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Sebastian-Schwartz-Ist-die-Zeit-fur-An-und-Abfahrt-des-Werkunternehmers-bei-kleineren-Handwerkerarbeiten-auch-ohne-ausdruckliche-Vereinbarung-zu-verguten.pdf" title="Download">download</a></span><em><br />Aufsatz von RA Dr. Sebastian Schwartz </em></li><li>BGH: Ein Anspruch auf VOB/B-Ersatzvornahmekosten verjährt grundsätzlich nicht vor Abnahem! <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Rene-Poew-BHG-Ein-Anspruch-auf-VOBB-Ersatzvornahmekosten-verjahrt-grunsatzlich-nicht-vor-Abnahme.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Dr. René Poew (BGH – VII ZR 76/11)</em></li></ul></li><li><strong>Öffentliches Baurecht</strong><ul><li>Bauvorhaben ohne gesicherte Zufahrtsmöglichkeit <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Christian-Braun-Bauvorhaben-ohne-gesicherte-Zufahrtsmoglichkeit.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Dr. Christian Braun (VGH Mannheim  – 3 S 1371/10)</em></li></ul></li><li><strong>Gewerblicher Rechtsschutz</strong><ul><li>Irreführende Werbung im Internet <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Huch-Hallwachs-Irrefuhrende-Werbung-im-Internet.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Urteilsanmerkung von RA Carsten Huch-Hallwachs (BGH – I ZR 42/10)</em></li></ul></li><li><strong>Handels- und Gesellschaftsrecht</strong><ul><li><em></em>Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen &#8211; aktuelle Urteile <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Reinhard-Lutz-Zwangseinziehung-von-GmbH-Geschaftsanteilen-und-deren-Vollzug-aktuelle-Urteile.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkungen von RA Dr. Reinhard Lutz (BGH &#8211; II ZR 109/11 und OLG Saarbrücken &#8211; 8 U 315/10) </em></li><li>Eigenkapitalbeteiligungen im Mittelstand &#8211; vertragliche Trends <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Bernhard-Noreisch-Eigenkapitalbeteiligungen-im-Mittelstand-vertragliche-Trends.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Aufsatz von RA Dr. Bernhard Noreisch, LL.M. </em></li><li>Gesetzesvorhaben: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) als neue Rechtsform für Freiberufler <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Bernhard-Noreisch-Gesetzesvorhaben-Partnerschaftsgesellschaft-mit-beschrankter-Berufshaftung-als-neue-Rechtsform-fur-Freiberufler.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Aufsatz von RA Dr. Bernhard Noreisch, LL.M.</em></li><li>Ein Dauerbrenner: Abberufung des GmbH-Geschäftsführeres aus wichtigem Grund und deren Vollzug <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Christian-Dittert-Abberufung-des-GmbH-Geschaftsfuhrers-aus-wichtigem-Grund-und-deren-Vollzug.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Urteilsanmerkung von RA Dr. Christian Dittert (KG Berlin &#8211; 23 U 114/11)</em></li></ul></li><li><strong>Vergaberecht</strong></li><ul><li>Dienstleistungskonzessionen im Verkehrsbereich <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Mathias-Mantler-Dienstleistungskonzessionen-im-Verkehrsbereich.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Dr. Mathias Mantler (EuGH – C-348/10)</em></li><li>Grundstücksverkauf mit Bauverpfichtung <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Mathias-Mantler-Grundstucksverkauf-mit-Bauverpflichtung.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Entscheidungsanmerkung von RA Dr. Mathias Mantler (OLG München &#8211; Verg 15/11)</em> </li></ul></ul><p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/newsletter-ubersicht/newsletter-12012/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Videoüberwachung in der Regel unzulässig!</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/videouberwachung-in-der-regel-unzulassig/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=videouberwachung-in-der-regel-unzulassig</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/videouberwachung-in-der-regel-unzulassig/#comments</comments> <pubDate>Thu, 03 May 2012 12:07:04 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4802</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Christoph Lichtenberg, Bau- und Immobilienrecht<br /><em>IMR 2012, 162</em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Bau- und Immobilienrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/real-estate/">Bau- und Immobilienrecht</a><br />(IMR 2012, 162)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/videouberwachung-in-der-regel-unzulassig/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Auftraggeber verweigert Vertragserfüllung: Architekt kann kündigen!</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/auftraggeber-verweigert-vertragserfullung-architekt-kann-kundigen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=auftraggeber-verweigert-vertragserfullung-architekt-kann-kundigen</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/auftraggeber-verweigert-vertragserfullung-architekt-kann-kundigen/#comments</comments> <pubDate>Thu, 03 May 2012 12:04:08 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4802</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Christoph Lichtenberg, Bau- und Immobilienrecht<br /><em>IBR 2012, 157</em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Bau- und Immobilienrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/real-estate/">Bau- und Immobilienrecht</a><br />(IBR 2012, 157)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/auftraggeber-verweigert-vertragserfullung-architekt-kann-kundigen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Subplaner bezeichnet Architekten als fachlich ahnungslos: Kein Grund zur Kündigung!</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/subplaner-bezeichnet-architekten-als-fachlich-ahnungslos-kein-grund-zur-kundigung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=subplaner-bezeichnet-architekten-als-fachlich-ahnungslos-kein-grund-zur-kundigung</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/subplaner-bezeichnet-architekten-als-fachlich-ahnungslos-kein-grund-zur-kundigung/#comments</comments> <pubDate>Thu, 03 May 2012 12:00:11 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4802</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Christoph Lichtenberg, Bau- und Immobilienrecht<br /><em>IBR 2012, 156</em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Bau- und Immobilienrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/real-estate/">Bau- und Immobilienrecht</a><br />(IBR 2012, 156)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/subplaner-bezeichnet-architekten-als-fachlich-ahnungslos-kein-grund-zur-kundigung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Baurecht: Vorsicht bei Rechnungsumschreibungen</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/baurecht-vorsicht-bei-rechnungsumschreibungen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=baurecht-vorsicht-bei-rechnungsumschreibungen</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/baurecht-vorsicht-bei-rechnungsumschreibungen/#comments</comments> <pubDate>Wed, 02 May 2012 09:39:41 +0000</pubDate> <dc:creator>Dr. Hubert Bauriedl</dc:creator> <category><![CDATA[Meldungen]]></category> <category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4726</guid> <description><![CDATA[<p>Wer als Unternehmer Unklarheit entstehen lässt über die Person seines Auftraggebers, kann erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Vergütung bekommen. Dies macht eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 12.04.2012 (Az.: VII ZR 13/11) einmal mehr deutlich.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wer als Unternehmer Unklarheit entstehen lässt über die Person seines Auftraggebers, kann erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Vergütung bekommen. Dies macht eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 12.04.2012 (Az.: VII ZR 13/11) einmal mehr deutlich:</p><p>Ein Elektriker verlangt von dem Miteigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses persönlich, der ihn vor ca. fünf Jahren mündlich mit Elektroinstallationsarbeiten anlässlich der Sanierung des Gebäudes beauftragt hatte, Restvergütung in Höhe von knapp EUR 50.000,00. Da diese Arbeiten vor allen Dingen auf die Räumlichkeiten der Mieterin S. GmbH zugeschnitten waren, deren leitender Angestellter der Beklagte war, wurde der Elektriker über das bauseitige Planungsbüro aufgefordert, die zunächst an ihn persönlich adressierte Abschlagsrechnung auf die S. GmbH umzuschreiben. Dieser Bitte entsprach der Elektriker und richtete dann auch seine zweite Abschlagsrechnung und die Schlussrechnung dorthin. Die später vermutlich in Zahlungsschwierigkeiten geratene Mieterin S. GmbH hat beide Abschlagsrechnungen, nicht jedoch die Schlussrechnung, bezahlt.</p><p>In zwei Instanzen blieb der Elektriker mit seiner Klage gegen denjenigen, der ihm zunächst den mündlichen Auftrag erteilt hatte, erfolglos. Sowohl das Landgericht, als auch das OLG haben seine Klage abgewiesen mit der Begründung, dass nicht mehr der Beklagte persönlich, sondern die Mietern S. GmbH Vertragspartnerin sei, und zwar aufgrund der mit der Rechnungsumschreibung und Zahlung der beiden Abschlagsrechnungen verbundenen Schuldübernahme nach § 414 BGB.</p><p>Dieser Befreiung des Beklagten persönlich tritt der BGH zwar entgegen. Nach seiner Ansicht stellt das Ausstellen einer Rechnung auf einen am Werkvertrag nicht beteiligten Dritten und deren Begleichung durch diesen noch keine den Beklagten persönlich befreiende Schuldübernahme durch die S-GmbH dar, weil es sich dabei um ein ungewöhnliches und für den Gläubiger bedeutsames Rechtsgeschäft handelt. In aller Regel verzichte nämlich kein Gläubiger ohne weiteres auf seinen bisherigen Schuldner. Ein hierauf gerichteter Wille des Gläubigers könne daher nur angenommen werden, wenn er deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist oder wenn die Umstände den in jeder Hinsicht zuverlässigen Schluss hierauf zulassen.</p><p>Gleichwohl wird deutlich, wie sehr der Unternehmer darauf bedacht sein muss, notfalls vor Gericht beweisen zu können, wer seine Rechnung zu bezahlen hat. Wer hier sorgfältig genug handelt, braucht seiner Vergütung nicht fünf Jahre lang bis zu BGH und anschließend wieder zurück zum OLG nachzulaufen.</p><p>Übrigens kommt das gleiche Problem spiegelbildlich auf den Auftraggeber zu, falls er Mängelrechte geltend machen möchte. Dann trägt nämlich er u. a. die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines wirksamen Vertrags zwischen ihm und dem Unternehmer.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/baurecht-vorsicht-bei-rechnungsumschreibungen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Unwirksamer Mietvertrag: Kein Raum für Freistellungsverpflichtung!</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/unwirksamer-mietvertrag-kein-raum-fur-freistellungsverpflichtung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=unwirksamer-mietvertrag-kein-raum-fur-freistellungsverpflichtung</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/unwirksamer-mietvertrag-kein-raum-fur-freistellungsverpflichtung/#comments</comments> <pubDate>Mon, 30 Apr 2012 13:10:32 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4802</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Robert Castor, Bau- und Immobilienrecht<br /><em>(IMR-Online, 13.01.2012, Werkstatt-Beitrag)</em><em></em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Bau- und Immobilienrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/real-estate/">Bau- und Immobilienrecht</a><br />(IMR-Online, 13.01.2012, Werkstatt-Beitrag)</p><p>Ein Vertrag über die entgeltliche Freistellung von einer Mietzinsschuld ist im Fall der Unwirksamkeit des Mietverhältnisses auf eine unmögliche Leistung gerichtet und daher nach § 306 BGB a.F. nichtig.</p><p>Entscheidungsbesprechung zu BGH, Urteil v. 30.11.2011 – XII ZR 170/06</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/unwirksamer-mietvertrag-kein-raum-fur-freistellungsverpflichtung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlungen bei Eigentumswechsel!</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/ruckforderung-der-nebenkostenvorauszahlungen-bei-eigentumswechsel/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ruckforderung-der-nebenkostenvorauszahlungen-bei-eigentumswechsel</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/ruckforderung-der-nebenkostenvorauszahlungen-bei-eigentumswechsel/#comments</comments> <pubDate>Mon, 30 Apr 2012 13:02:12 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4793</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Robert Castor, Bau- und Immobilienrecht<br /><em>(IMR 2012, 22)</em><em></em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Bau- und Immobilienrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/real-estate/">Bau- und Immobilienrecht</a><br />(IMR 2012, 22)</p><ol><li>Bei einem beendeten Mietverhältnis hat der Mieter das Recht, die Nebenkostenvorauszahlungen insgesamt zurückzuverlangen, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht fristgerecht vorgenommen hat.</li><li>Der Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen kann auch gegenüber dem bisherigen Eigentümer bestehen, wenn das Mietverhältnis durch einen Eigentumswechsel auf den Erwerber übergegangen ist. Diese Konstellation ist den Fällen beendeter Mietverhältnisse gleichgestellt.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Entscheidungsbesprechung zu OLG Naumburg, Urteil v. 16.08.2011 – 9 U 16/11</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/ruckforderung-der-nebenkostenvorauszahlungen-bei-eigentumswechsel/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>EuGH: Zuständigkeit der Gerichte des neuen Sitzes für Hauptinsolvenzverfahren bei Sitzverlegung vor Insolvenzantragstellung</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/eugh-zustandigkeit-der-gerichte-des-neuen-sitzes-fur-hauptinsolvenzverfahren-bei-sitzverlegung-vor-insolvenzantragstellung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eugh-zustandigkeit-der-gerichte-des-neuen-sitzes-fur-hauptinsolvenzverfahren-bei-sitzverlegung-vor-insolvenzantragstellung</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/eugh-zustandigkeit-der-gerichte-des-neuen-sitzes-fur-hauptinsolvenzverfahren-bei-sitzverlegung-vor-insolvenzantragstellung/#comments</comments> <pubDate>Mon, 30 Apr 2012 12:04:34 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4773</guid> <description><![CDATA[<p>Björn Weidehaas, Gesellschaftsrecht<br /> <em>(GWR 2011, 554)</em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Gesellschaftsrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/gesellschaftsrecht/">Gesellschaftsrecht<br /></a>(GWR 2011, 554)</p><p>Befindet sich der Ort der Hauptverwaltung einer Gesellschaft nicht an ihrem satzungsmäßigen Sitz, können das Vorhandensein von Gesellschaftsaktiva und das Bestehen von Verträgen über deren finanzielle Nutzung in einem anderen Mitgliedstaat als dem des satzungsmäßigen Sitzes der Gesellschaft nur dann als zur Widerlegung der Vermutung des Art. 3 I 2 EuInsVO ausreichende Faktoren angesehen werden, wenn eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Faktoren die von Dritten überprüfbare Feststellung zulässt, dass sich der tatsächliche Mittelpunkt der Verwaltung und der Kontrolle der Gesellschaft sowie der Verwaltung ihrer Interessen in diesem anderen Mitgliedstaat befindet. Wird der satzungmäßige Sitz einer Schuldnergesellschaft verlegt, bevor ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, wird vermutet, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen dieser Gesellschaft am Ort ihres neuen satzungsmäßigen Sitzes befindet. (Leitsatz 3, vom Verfasser gekürzt)</p><p>Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.10.2011 – C-396/09</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/eugh-zustandigkeit-der-gerichte-des-neuen-sitzes-fur-hauptinsolvenzverfahren-bei-sitzverlegung-vor-insolvenzantragstellung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>BGH: Nachschusspflicht in der Liquidation einer Publikums-GbR aufgrund einfachen Mehrheitsbeschlusses über Auseinandersetzungsbilanz</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/bgh-nachschusspflicht-in-der-liquidation-einer-publikums-gbr-aufgrund-einfachen-mehrheitsbeschlusses-uber-auseinandersetzungsbilanz/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bgh-nachschusspflicht-in-der-liquidation-einer-publikums-gbr-aufgrund-einfachen-mehrheitsbeschlusses-uber-auseinandersetzungsbilanz</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/bgh-nachschusspflicht-in-der-liquidation-einer-publikums-gbr-aufgrund-einfachen-mehrheitsbeschlusses-uber-auseinandersetzungsbilanz/#comments</comments> <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 11:32:02 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4755</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Reinhard Lutz, Gesellschaftsrecht<br /> <em>(GWR 2012, 152)</em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a title="Gesellschaftsrecht" href="http://www.kaufmannlutz.com/kompetenzen/gesellschaftsrecht/">Gesellschaftsrecht<br /></a>(GWR 2012, 152)</p><p>Verlangt der Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts für die Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz als Grundlage der Verlustausgleichspflicht nach Auflösung der Gesellschaft keine qualifizierte Mehrheit, ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von einer gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt, nach der Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen sind. (Leitsatz des Gerichts)</p><p>Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 15.11.2011 – II ZR 272/09 </p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/fachbeitrage/bgh-nachschusspflicht-in-der-liquidation-einer-publikums-gbr-aufgrund-einfachen-mehrheitsbeschlusses-uber-auseinandersetzungsbilanz/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Schadenersatz wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels bei Abnahme</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/schadenersatz-wegen-arglistigem-verschweigen-eines-mangels-bei-abnahme/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=schadenersatz-wegen-arglistigem-verschweigen-eines-mangels-bei-abnahme</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/schadenersatz-wegen-arglistigem-verschweigen-eines-mangels-bei-abnahme/#comments</comments> <pubDate>Wed, 25 Apr 2012 12:33:16 +0000</pubDate> <dc:creator>Dr. Hubert Bauriedl</dc:creator> <category><![CDATA[Meldungen]]></category> <category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4726</guid> <description><![CDATA[<p>In einem aktuellen Urteil vom 08.03.2012 (Az.: VII ZR 116/10) hat sich der BGH mit der Haftung des Bauunternehmers wegen eines bei Abnahme dem Bauherrn arglistig verschwiegenen Sachmangels befasst, und zwar im Zusammenhang mit der fehlerhaften Gründung eines Reihenhauses auf einem ehemaligen Industriegelände. Arglist des Bauträgers musste der Bauherr deswegen behaupten, weil die normale fünfjährige Verjährungsfrist des Bauträgers für Mängel des im Jahr 1988 übergebenen Reihenhauses schon längst abgelaufen war, als sich Setzungsrisse in seinem und im angrenzenden Reiheneckhaus zeigten.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In einem aktuellen Urteil vom 08.03.2012 (Az.: VII ZR 116/10) hat sich der BGH mit der Haftung des Bauunternehmers wegen eines bei Abnahme dem Bauherrn arglistig verschwiegenen Sachmangels befasst, und zwar im Zusammenhang mit der fehlerhaften Gründung eines Reihenhauses auf einem ehemaligen Industriegelände. Arglist des Bauträgers musste der Bauherr deswegen behaupten, weil die normale fünfjährige Verjährungsfrist des Bauträgers für Mängel des im Jahr 1988 übergebenen Reihenhauses schon längst abgelaufen war, als sich Setzungsrisse in seinem und im angrenzenden Reiheneckhaus zeigten.</p><p>Nach dem Bauvertrag sollten bei der Ausführung des Bauvorhabens die technischen Bestimmungen der VOB und alle bestehenden DIN-Vorschriften maßgebend sein. Somit musste der Bauträger u. a. eine den herrschenden Bodenverhältnissen entsprechende Gründung gem. DIN 1054 (1976) herstellen. Dazu wäre ein Bodengutachten erforderlich gewesen, um das Risiko einer fehlerhaften Gründung gering zu halten. Auf die Einholung dieses Bodengutachtens hat der Bauträger, der vor dem streitgegenständlichen Reihenhaus in dem Baugebiet bereits mehrere Häuserzeilen gebaut hatte, aber verzichtet. Weil er den Bauherrn auf die damit verbundenen Risiken bei Abnahme nicht aufmerksam gemacht habe, handelte er nach Ansicht des BGH arglistig:</p><p>Denn ein Unternehmer verschweige einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig, wenn ihm dieser bei der Abnahme bekannt ist und er ihn dennoch nicht offenbare. Dabei reiche es für die Kenntnis des Mangels aus, dass der Unternehmer die für den Mangel ursächliche, vertragswidrige Ausführung der Werkleistung – hier die Abstandnahme von einer erforderlichen Baugrunduntersuchung &#8211; erkannt hat und vorsätzlich gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoße mit der Folge, dass das Risiko bestand, dass der Boden nicht hinreichend tragfähig sein könnte. Dies gelte schon dann, wenn der Bauunternehmer den Verstoß gegen die Pflicht zur Bodenuntersuchung nicht bewusst begangen, sondern nur billigend in Kauf genommen habe. Denn für die Annahme des arglistigen Verschweigens eines Mangels sei es nicht erforderlich, dass der Unternehmer bewusst auch die Folgen der vertragswidrigen Ausführung in Kauf genommen habe. Es reiche aus, dass er die Vertragswidrigkeit der Ausführung und das sich daraus ergebende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/schadenersatz-wegen-arglistigem-verschweigen-eines-mangels-bei-abnahme/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Recht Aktuell 2012 / I</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/recht-aktuell-2012-i/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=recht-aktuell-2012-i</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/recht-aktuell-2012-i/#comments</comments> <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:01:00 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Recht Aktuell]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4692</guid> <description><![CDATA[<p>In dieser Ausgabe finden Sie Artikel zu den folgenden Themen:</p><ul><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Arbeitsrecht&#34;" href="http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=arbeitsrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Arbeitsrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Bank- und Kapitalmarktrecht&#34;" href="/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=bank-und-kapitalmarktrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Bank- und Kapitalmarktrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Bau- und Immobilienrecht&#34;" href="http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=bau-und-immobilienrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Bau-, Immobilien-, Mietrecht</a></li><li><a href="http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=offentliches-wirtschaftsrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Öffentliches Wirtschaftsrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Gewerblicher Rechtsschutz&#34;" href="http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=gewerblicher-rechtsschutz&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Gewerblicher Rechtsschutz</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Gesellschaftsrecht&#34;" href="http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=gesellschaftsrecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Gesellschaftsrecht</a></li><li><a title="Artikel aus dem Rechtsgebiet &#34;Vergaberecht&#34;" href="http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/?kompetenz=vergaberecht&#38;in_ausgaben=1&#38;parent=4692">Vergaberecht</a></li></ul> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Leserinnen und Leser,</p><p>auch in diesem Jahr möchten wir Sie in bewährter Form mit Recht Aktuell und dem Kaufmann Lutz Newsletter regelmäßig über interessante Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. In dieser Ausgabe finden Sie eine Auswahl an aktueller Rechtsprechung in den von uns betreuten Rechtsgebieten.</p><p>Wir wünschen Ihnen eine kurzweilige Lektüre und hoffe, Ihnen mit den Beiträgen praxisnahe Tipps und Informationen für Ihr Tagesgeschäft an die Hand geben zu können. Für Fragen zu den Inhalten der Artikel stehen Ihen die Autoren sowie das gesamte Kaufmann-Lutz-Team gerne zur Verfügung.</p><p>Herzliche Grüße</p><p>Ihre Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</p><p>Gesamtausgabe <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/RA_2012_1.pdf" title="Download">download</a></span></p><p>&nbsp;</p><h5>Kanzlei Aktuell</h5><p>Aus der Entwicklung unserer Kanzlei gibt es Neues zu berichten. Nach Herrn <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-bernhard-noreisch-ll-m/">Dr. Bernhard Noreisch, LL.M.</a> (Venture Capital, M&amp;A) im Jahr 2011 wurde mit Herrn <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-mathias-mantler/">Dr. Mathias Mantler </a>(Vergaberecht, Real Estate) in diesem Jahr ein weiterer Kollege aus den eigenen Reihen zum Equity Partner ernannt. Die Zahl der Equity Partner hat sich damit von vier im Jahr 2010 (<a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/prof-dr-robert-kaufmann/">Prof. Dr. Robert Kaufmann</a>, <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-reinhard-lutz/">Dr. Reinhard Lutz</a>, <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-wolfgang-abel/">Dr. Wolfgang Abel</a> und <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-thomas-schonfeld/">Dr. Thomas Schönfeld</a>) auf nunmehr sechs erhöht.</p><p>Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir Frau Rechtsanwältin <a href="http://www.kaufmannlutz.com/kopfe/dr-verena-wachinger/">Dr. Verena Wachinger </a>zur Verstärkung unserer Praxisgruppe Real Estate gewinnen konnten. Frau Dr. Wachinger verfügt über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Rechtsanwältin im Bereich des Bau- und Immobilienrechts und als Richterin der Zivilabteilung des Landgerichts Augsburg.</p><p>&nbsp;</p><h5>Recht Aktuell | Inhalt</h5><ul><li><strong>Arbeitsrecht</strong><ul><li>Zulässigkeit von Kettenbefristungen bei ständigem oder wiederholtem Vertretungsbedarf <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Susanne-Adlberger-Zulassigkeit-von-Kettenbefristungen-bei-standigem-oder-wiederholtem-Vertretungsbedarf.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RAin Dr. Susanne Adlberger (EuGH – C-586/10)</em></li><li>Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BGH) <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Carsten-Huch-Hallwachs-Neue-Entscheidungen-des-Bundesarbeitsgerichts.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkungen von RA Carsten Huch-Hallwachs (BAG &#8211; 10 AZR 667/10 und 9 AZR 315/10 und 10 AZR 756/10)</em></li></ul></li><li><strong>Bank- und Kapitalmarktrecht</strong><ul><li>Was versteht man unter &#8220;derselben Vermögensanlage&#8221; im Sinne des § 8f Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)? <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Sven-Johannsen-Was-versteht-man-unter-derselben-Vermogensanlage.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Sven Johannsen (OLG München – 20 U 2289/11)</em></li></ul></li><li><strong>Privates Bau- und Architektenrecht</strong><ul><li>Ist die Zeit für die An- und Abfahrt des Werkunternehmers bei kleineren Handwerkerarbeiten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu vergüten? <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Sebastian-Schwartz-Ist-die-Zeit-fur-An-und-Abfahrt-des-Werkunternehmers-bei-kleineren-Handwerkerarbeiten-auch-ohne-ausdruckliche-Vereinbarung-zu-verguten.pdf" title="Download">download</a></span><br /><em>Aufsatz von RA Dr. Sebastian Schwartz </em></li><li>BGH: Ein Anspruch auf VOB/B-Ersatzvornahmekosten verjährt grundsätzlich nicht vor Abnahem! <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Rene-Poew-BHG-Ein-Anspruch-auf-VOBB-Ersatzvornahmekosten-verjahrt-grunsatzlich-nicht-vor-Abnahme.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Dr. René Poew (BGH – VII ZR 76/11)</em></li></ul></li><li><strong>Öffentliches Baurecht</strong><ul><li>Bauvorhaben ohne gesicherte Zufahrtsmöglichkeit <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Christian-Braun-Bauvorhaben-ohne-gesicherte-Zufahrtsmoglichkeit.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Dr. Christian Braun (VGH Mannheim  – 3 S 1371/10)</em></li></ul></li><li><strong>Gewerblicher Rechtsschutz</strong><ul><li>Irreführende Werbung im Internet <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Huch-Hallwachs-Irrefuhrende-Werbung-im-Internet.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Urteilsanmerkung von RA Carsten Huch-Hallwachs (BGH – I ZR 42/10)</em></li></ul></li><li><strong>Handels- und Gesellschaftsrecht</strong><ul><li><em></em>Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen &#8211; aktuelle Urteile <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Reinhard-Lutz-Zwangseinziehung-von-GmbH-Geschaftsanteilen-und-deren-Vollzug-aktuelle-Urteile.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkungen von RA Dr. Reinhard Lutz (BGH &#8211; II ZR 109/11 und OLG Saarbrücken &#8211; 8 U 315/10) </em></li><li>Eigenkapitalbeteiligungen im Mittelstand &#8211; vertragliche Trends <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Bernhard-Noreisch-Eigenkapitalbeteiligungen-im-Mittelstand-vertragliche-Trends.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Aufsatz von RA Dr. Bernhard Noreisch, LL.M. </em></li><li>Gesetzesvorhaben: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) als neue Rechtsform für Freiberufler <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Bernhard-Noreisch-Gesetzesvorhaben-Partnerschaftsgesellschaft-mit-beschrankter-Berufshaftung-als-neue-Rechtsform-fur-Freiberufler.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Aufsatz von RA Dr. Bernhard Noreisch, LL.M.</em></li><li>Ein Dauerbrenner: Abberufung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund und deren Vollzug <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Christian-Dittert-Abberufung-des-GmbH-Geschaftsfuhrers-aus-wichtigem-Grund-und-deren-Vollzug.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Urteilsanmerkung von RA Dr. Christian Dittert (KG Berlin &#8211; 23 U 114/11)</em></li></ul></li><li><strong>Vergaberecht</strong></li><ul><li>Dienstleistungskonzessionen im Verkehrsbereich <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Mathias-Mantler-Dienstleistungskonzessionen-im-Verkehrsbereich.pdf" title="Download">download</a></span> <br /><em>Urteilsanmerkung von RA Dr. Mathias Mantler (EuGH – C-348/10)</em></li><li>Grundstücksverkauf mit Bauverpfichtung <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Dr-Mathias-Mantler-Grundstucksverkauf-mit-Bauverpflichtung.pdf" title="Download">download</a></span><em> <br />Entscheidungsanmerkung von RA Dr. Mathias Mantler (OLG München &#8211; Verg 15/11)</em></li></ul></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/rechtaktuell/recht-aktuell-2012-i/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Eigenkapital- versus Fremdkapitalfinanzierung</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/eigenkapital-versus-fremdkapitalfinanzierung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eigenkapital-versus-fremdkapitalfinanzierung</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/eigenkapital-versus-fremdkapitalfinanzierung/#comments</comments> <pubDate>Fri, 20 Apr 2012 07:45:37 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category> <category><![CDATA[Publikationen]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4680</guid> <description><![CDATA[<p>Dr. Bernhard Noreisch, LL.M.,  Mergers &#38; Acquisitions <em>(Unternehmeredition "Steuern &#38; Recht 2012", S. 14+15)</em></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mergers &amp; Acquisitions<br /><em>(Unternehmeredition &#8220;Steuern &amp; Recht 2012&#8243;, S. 14+15)</em></p><p><strong>Eigenkapitalfinanzierung bleibt bei Start-ups alternativlos</strong></p><p>Nach der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs stellt sich für Unternehmensgründer die Frage nach der Finanzierung ihres Vorhabens. Die eigenen Ressourcen sind meist nicht sonderlich ergiebig, und auch Family &amp; Friends führen gerade bei etwas kapitalintensiveren Unternehmungen nicht zum Ziel. Da sich Start-ups zumeist durch eine Kombination aus fehlenden Sicherheiten und hohem Risiko auszeichnen, sind Fremdkapitalgeber rar. Zwar existiert die ein oder andere politisch motivierte Fördermöglichkeit. Selbst mit der Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften der Gründer sind Banken jedoch in der Regel zumindest im Frühstadium eines Unternehmens nicht davon zu überzeugen, das bestehende Restrisiko zu tragen. Eigenkapitalgeber bieten daher oftmals die einzige und, wie im Artikel ausgeführt, eine durchaus sinnvolle Möglichkeit, ein Unternehmen erfolgreich zu starten oder zu erweitern.</p><p>Zum Artikel Eigenkapital- versus Fremdkapitalfinanzierung: <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Eigenkapitalfinanzierung-versus-Fremdkapitalfinanzierung.pdf" title="Download">download</a></span>  </p><p>Zur Gesamtausgabe der Unternehmeredition: <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Unternehmeredition-Steuern-und-Recht.pdf" title="Download">download</a></span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/publikationen/eigenkapital-versus-fremdkapitalfinanzierung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Vergaberecht: Neues zu Loslimitierung und Rahmenvereinbarungen</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/vergaberecht-neues-zu-loslimitierung-und-rahmenvereinbarungen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vergaberecht-neues-zu-loslimitierung-und-rahmenvereinbarungen</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/vergaberecht-neues-zu-loslimitierung-und-rahmenvereinbarungen/#comments</comments> <pubDate>Thu, 19 Apr 2012 13:00:18 +0000</pubDate> <dc:creator>Dr. Mathias Mantler</dc:creator> <category><![CDATA[Meldungen]]></category> <category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4674</guid> <description><![CDATA[<p>Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.12.2011 (Az.: Verg 99/11) zu Fragen der Loslimitierung bei Lieferaufträgen und Anforderungen an Rahmenvereinbarungen.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 07.12.2011 (Az.: Verg 99/11) Fragen zur Loslimitierung bei Lieferaufträgen behandelt. Es hat dabei entschieden, dass es bei langandauernden Verträgen, in denen es auf jederzeit pünktliche Lieferungen ankommt, gerechtfertigt sei, bei einer in Teillose aufgeteilten Leistung die Zahl der Lose pro Bieter bzw. Auftragnehmer zu limitieren, um das mit der Auftragsvergabe an ein einziges Unternehmen verbundene (größere) Risiko eines vollständigen oder teilweisen Leistungsausfalls bzw. einer Lieferverzögerung zu vermeiden.</p><p>Die Entscheidung beinhaltet auch weitere Ausführungen zu Rahmenvereinbarungen. Insoweit hält das OLG Düsseldorf fest, dass der Auftraggeber bei einer Rahmenvereinbarung das mutmaßliche Auftragsvolumen so genau wie möglich ermitteln und bekannt geben muss. Ermittlungsgrundlagen können dabei im Allgemeinen Erfahrungen aus früheren Ausschreibungen sein, ggf. ergänzt um eine Abschätzung der Folgewirkung von zwischenzeitlich eingetretenen oder zukünftig eintretenden Änderungen.</p><p>Im Fall ging es um die Ausschreibung von Inkontinenzartikeln durch eine Krankenkasse. Das OLG Düsseldorf hat insoweit Bedenken, dass in der Ausschreibung nur die Versichertenzahlen angegeben waren, nicht jedoch nähere Angaben (in Form einer Bandbreite) des konkreten Bedarfes dieses Personenkreises.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/meldungen/rechtsprechung/vergaberecht-neues-zu-loslimitierung-und-rahmenvereinbarungen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Eigenkapitalfinanzierung versus Fremdkapitalfinanzierung</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/eigenkapitalfinanzierung-versus-fremdkapitalfinanzierung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eigenkapitalfinanzierung-versus-fremdkapitalfinanzierung</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/eigenkapitalfinanzierung-versus-fremdkapitalfinanzierung/#comments</comments> <pubDate>Wed, 18 Apr 2012 12:52:13 +0000</pubDate> <dc:creator>Dr. Bernhard Noreisch</dc:creator> <category><![CDATA[Aktuelles]]></category> <category><![CDATA[Fachpublikationen]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4629</guid> <description><![CDATA[<p>Eigenkapitalfinanzierung bleibt bei Start-ups alternativlos &#124; Für jeden Unternehmensgründer stellt sich die Frage nach der Finanzierung, um seine Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können. In der Unternehmeredition „Steuern und Recht 2012“ stellt Dr. Bernhard Noreisch die Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung und Fremdkapitalfinanzierung gegenüber. Dabei zeigt er auf, warum die Finanzierung über Eigenkapitalgeber insbesondere für Start-ups geeignet und häufig unerlässlich ist. </p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eigenkapitalfinanzierung bleibt bei Start-ups alternativlos</strong></p><p>Für jeden Unternehmensgründer stellt sich die Frage nach der Finanzierung, um seine Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können. In der Unternehmeredition „Steuern und Recht 2012“ stellt Dr. Bernhard Noreisch die Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung und Fremdkapitalfinanzierung gegenüber. Dabei zeigt er auf, warum die Finanzierung über Eigenkapitalgeber insbesondere für Start-ups geeignet und häufig unerlässlich ist.</p><p>Nach der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs stellt sich für Unternehmensgründer die Frage nach der Finanzierung ihres Vorhabens. Die eigenen Ressourcen sind meist nicht sonderlich ergiebig, und auch Family &amp; Friends führen gerade bei etwas kapitalintensiveren Unternehmungen nicht zum Ziel. Da sich Start-ups zumeist durch eine Kombination aus fehlenden Sicherheiten und hohem Risiko auszeichnen, sind Fremdkapitalgeber rar. Zwar existiert die ein oder andere politisch motivierte Fördermöglichkeit. Selbst mit der Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften der Gründer sind Banken jedoch in der Regel zumindest im Frühstadium eines Unternehmens nicht davon zu überzeugen, das bestehende Restrisiko zu tragen. Eigenkapitalgeber bieten daher oftmals die einzige und, wie nachstehend ausgeführt, eine durchaus sinnvolle Möglichkeit, ein Unternehmen erfolgreich zu starten oder zu erweitern.</p><p>Zum Artikel Eigenkapital- versus Fremdkapitalfinanzierung: <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Eigenkapitalfinanzierung-versus-Fremdkapitalfinanzierung.pdf" title="Download">download</a></span></p><p>Zur Gesamtausgabe der Unternehmeredition: <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/Unternehmeredition-Steuern-und-Recht.pdf" title="Download">download</a></span></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/eigenkapitalfinanzierung-versus-fremdkapitalfinanzierung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Veranstaltungshinweis &#124; Green Building – Kurzlebiger Trend oder dauerhaftes Gütesiegel?</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/archiv/veranstaltungen-archiv/veranstaltungshinweis-green-building-kurzlebiger-trend-oder-dauerhaftes-gutesiegel-2/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=veranstaltungshinweis-green-building-kurzlebiger-trend-oder-dauerhaftes-gutesiegel-2</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/archiv/veranstaltungen-archiv/veranstaltungshinweis-green-building-kurzlebiger-trend-oder-dauerhaftes-gutesiegel-2/#comments</comments> <pubDate>Tue, 17 Apr 2012 11:19:39 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Veranstaltungsarchiv]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4601</guid> <description><![CDATA[<p>Rücker + Schindele Beratende Ingenieure veranstalten gemeinsam mit Partnern aus Bauherrnschaft, Wissenschaft und Forschung, Architektur, Planung und Recht das Technikforum 2012. Im Rahmen dieser Vortragsreihe werden unsere Partner Dr. Mathias Mantler und Dr. Michael T. Stoll auf ausgesuchte Rechtsfragen im Bereich Green Building eingehen. <strong>26.04.2012 &#124; 13:00 – 17:00 Uhr &#124; München</strong></p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Technikforum | Rücker + Schindele</strong></p><p><strong>26.04.2012 | 13.00 bis 17.00 Uhr | München</strong></p><p>Rücker + Schindele Beratende Ingenieure veranstalten gemeinsam mit Partner aus Bauherrnschaft, Wissenschaft und Forschung, Architektur, Planung und Recht das Technikforum 2012. Im Rahmen dieser Vortragsreihe werden unsere Partner Dr. Mathias Mantler und Dr. Michael T. Stoll auf ausgesuchte Rechtsfragen im Bereich Green Building eingehen.</p><p>Das Thema Green Building wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Bauherren, Architekten und Technikplaner setzen die Anforderungen in ihren Projekten im Spannungsfeld von Zertifizierungsmodellen, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit um. Aber wohin geht der Weg, welche Modelle werden sich durchsetzen, welche Erfahrungen wurden in bereits umgesetzten Projekten gemacht, wo liegen die rechtlichen Probleme? Gemeinsam mit unterschiedlichen Referenten soll hierauf eine Antwort gefunden werden.</p><p>Besonders hinweisen möchten wir auf den Vortrag unserer Partner Dr. Mathias Mantler und Dr. Michael T. Stoll zu dem Thema „Green Building – Ausgesuchte Rechtsfragen aus der Praxis“. Die beiden auf Vergaberecht bzw. Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Anwälte werden Besonderheiten beim Vergabeverfahren nach VOB/A sowie bei der Gestaltung von Architekten- und Bauverträgen ansprechen und lösungsorientierte Ansätze zur erfolgreichen Projektrealisierung präsentieren.</p><p>Weitere Informationen finden Sie in nebenstehender Einladung oder im Internet unter <a title="www.RundS.de" href="http://www.runds.de/de/unternehmen/aktuelles/meldungen/article/r-s-technikforum-am-26042012-um-13-uhr-in-muenchen-thema-green-building/">www.RundS.de</a></p><p>Green Building – Kurzlebiger Trend oder dauerhaftes Gütesiegel? | Hier können Sie die Einladung herunterladen:</p> <span class="simple-download-link"><a href="http://www.kaufmannlutz.com/download/RundS_Technikforum_2012_Green_Building.pdf" title="Download">download</a></span> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/archiv/veranstaltungen-archiv/veranstaltungshinweis-green-building-kurzlebiger-trend-oder-dauerhaftes-gutesiegel-2/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Widmung ohne Zustimmung: Klage ohne WEG-Beschluss unzulässig</title><link>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/widmung-ohne-zustimmung-klage-ohne-weg-beschluss-unzulassig/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=widmung-ohne-zustimmung-klage-ohne-weg-beschluss-unzulassig</link> <comments>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/widmung-ohne-zustimmung-klage-ohne-weg-beschluss-unzulassig/#comments</comments> <pubDate>Mon, 16 Apr 2012 10:53:11 +0000</pubDate> <dc:creator>mmueller</dc:creator> <category><![CDATA[Aktuelles]]></category> <category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.kaufmannlutz.com/?p=4597</guid> <description><![CDATA[<p>Ein WEG-Mitglied darf gegen die Widmung einer im Gemeinschaftseigentum der WEG stehenden Grundstücksfläche nur mit Zustimmung der WEG-Versammlung klagen.</p> ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ein WEG-Mitglied darf gegen die Widmung einer im Gemeinschaftseigentum der WEG stehenden Grundstücksfläche nur mit Zustimmung der WEG-Versammlung klagen.</p><p>In dem vom VG München mit Urteil vom 13.03.2012, Az.: M 2 K 11.2349, entschiedenen Fall hat eine Gemeinde eine nicht in ihrem Eigentum stehende Fläche, die bereits entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans als Gehweg angelegt war, öffentlich-rechtlich als Gehweg gewidmet (Widmung ohne Zustimmung). Eigentümer dieser Fläche waren je zu einem 1/18 die Mitglieder einer WEG. Einer dieser Miteigentümer hat gegen die Widmung geklagt. Die Klage wurde damit begründet, dass die Eigentümer der Widmung nicht zugestimmt hätten. Ein WEG-Beschluss für diese Klage war nicht existent und wurde auch während des Klageverfahrens nicht nachgeholt. </p><p>Das VG München hat die Klage als unzulässig abgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass es sich hier um einen Fall der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG handelt und der Kläger nur dann klagebefugt ist, wenn die Klage durch einen Beschluss der WEG-Versammlung legitimiert worden ist. Die Anwendung des § 21 Abs. 3 WEG auf den vorliegenden Fall wurde als sachgerecht erachtet, da die Widmung für die Miteigentümer des gewidmeten Grundstückes auch Vorteile mit sich bringt. Insbesondere geht die Straßenbaulast und damit die Unterhaltsverpflichtung durch die Widmung auf die Gemeinde über. Die Entscheidung darüber, ob eine auch vorteilhafte Widmung beseitigt werden soll, muss daher der WEG-Versammlung obliegen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.kaufmannlutz.com/aktuelles/widmung-ohne-zustimmung-klage-ohne-weg-beschluss-unzulassig/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
<!-- Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: http://www.w3-edge.com/wordpress-plugins/

Minified using disk: basic
Page Caching using disk: enhanced

Served from: www.kaufmannlutz.com @ 2012-05-19 22:57:42 -->
