Bank- und Kapitalmarktrecht

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Unser Angebot

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts verfolgen wir eine klare Strategie. Wir können auf eine langjährige und breite Kompetenz bei der Strukturierung und Prospektierung von Kapitalmarktprodukten zurückblicken, insbesondere im Bereich geschlossener Fonds. Banken, Finanzdienstleistern und Wertpapierdienstleistungsunternehmen stehen wir in allen einschlägigen Rechtsfragen zur Verfügung. Sollten Sie sich Ansprüchen von Kapitalanlegern ausgesetzt sehen, so begleiten wir Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen und stimmen mit Ihnen strategische Fragestellungen ab. Wir besitzen ein breites Netzwerk zu Aufsichtsbehörden und Fachverbänden. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte veröffentlichen darüber hinaus regelmäßig als Autoren in Fachzeitschriften und in der einschlägigen Kommentarliteratur. Auf diese Weise versorgen wir Sie in dem sich schnell wandelnden Umfeld des Bank- und Kapitalmarktrechts mit aktuellsten Informationen und Beratungsleistungen.

Unsere Leistungen:

  • Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt
  • Strukturierung und Konzeptionierung diverser Finanzierungselemente, wie etwa Wertpapieremissionen, GmbH & Co. KG-Modelle, Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen, stille Beteiligungen, genossenschaftliche Beteiligungen, private placements
  • Beratung von Anbietern geschlossener Fonds in allen einschlägigen Rechtsfragen einschließlich Sanierung
  • Erstellung von Verkaufsprospekten (Wertpapier-Verkaufsprospekte, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds, freiwillige Prospekte bei Kapitalmarktplatzierungen außerhalb bestehender Prospektpflichten)
  • Erstellung juristischer Prospektgutachten und Begutachtung der steuerlichen Konzeption von Kapitalmarktprodukten
  • Bankaufsichtsrecht, Beratung und Vertretung im Rechtsverkehr mit Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank)
  • Beratung von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Compliance und Geldwäscherecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Anlegerklagen, strategische Beratung bei Inanspruchnahme durch Kapitalanleger
  • Laufende Beratung zur Adaption aktueller Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung