Gesellschaftsrecht

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Unser Angebot

Kaufmann Lutz berät und unterstützt Unternehmer, Gesellschafter und Gesellschaftsorgane in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Durchsetzung ihrer Rechte und bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Unser Markenzeichen ist die individuelle, engagierte und persönliche Beratung jedes Mandanten. Die Rechtsberatung ist stets von strategischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Überlegungen flankiert. Gerade in Gesellschafterstreitigkeiten greifen wir auf jahrzehntelange, taktische und prozessuale Erfahrung zurück.

Gesellschaftsrechtliche Beratung:

  • Gesellschaftsgründung, auch hinsichtlich Rechtsformwahl
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen, Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen
  • Kapitalmaßnahmen, Wechsel und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Beteiligungserwerb und -veräußerung, unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  • Vertragsgestaltung für Unternehmensnachfolge und Erbfolge in Gesellschaftsbeteiligungen, unter Berücksichtigung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
  • Krise der Gesellschaft und Insolvenz

Gesellschafterstreitigkeiten und Prozessführung:

  • Gesellschafterstreitigkeiten, Konflikte zwischen Gesellschaften und ihren Organen
  • Verhandlung und Gestaltung von Vergleichslösungen, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten in Familiengesellschaften
  • Vertretung von Gesellschaftern und Versammlungsleitung in streitigen Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Informations- und Kontrollrechten
  • Prozessvertretung, Schwerpunkt Beschlussmängelstreitigkeiten und einstweiliger Rechtsschutz
  • Übernahme von Schiedsrichterämtern

 

Aktuelles

aus dem Bereich Gesellschaftsrecht

18.04.2012

Eigenkapitalfinanzierung versus Fremdkapitalfinanzierung

Eigenkapitalfinanzierung bleibt bei Start-ups alternativlos | Für jeden Unternehmensgründer stellt sich die Frage nach der Finanzierung, um seine Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können. In der Unternehmeredition „Steuern und Recht 2012“ stellt Dr. Bernhard Noreisch die Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung und Fremdkapitalfinanzierung gegenüber. Dabei zeigt er auf, warum die Finanzierung über Eigenkapitalgeber insbesondere für Start-ups geeignet und häufig unerlässlich ist.  mehr

12.04.2012

Stellenangebot | Rechtsanwalt (m/w) für Gesellschaftsrecht

Zur Verstärkung unseres erfolgreichen Teams in München suchen wir einen Rechtsanwalt (m/w) für den Bereich Gesellschaftsrecht. mehr

04.04.2012

OLG München: Kündigung eines Handelsvertretervertrages per E-Mail kann gewillkürtes Schriftformerfordernis erfüllen

Haben die Parteien vertraglich vereinbart, dass die ordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages der Schriftform bedarf, genügt grundsätzlich auch eine Kündigung per E-Mail dem Formerfordernis. Es ist allerdings sorgfältig zu prüfen, ob sich aus den Gesamtumständen ein anderweitiger Wille der Parteien entnehmen lässt. (Leitsatz des Gerichts) mehr

26.03.2012

Kaufmann Lutz berät Hauptinvestor bei Beteiligungsverkauf

Im Februar 2012 wurden 100% der Aktien an der Ident Technology AG zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt EUR 30 Mio. an ein führendes US-amerikanisches Unternehmen aus der Halbleiterindustrie veräußert. Die Transaktion wurde auf Verkäuferseite federführend von der Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut. mehr

22.03.2012

Zwangseinziehung Geschäftsanteil: Ohne Abfindungszahlung wirksam

Die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Anteils hängt nach einem Urteil des BGH vom 24.01.2012 (Az.: II ZR 109/11) nicht von der Abfindungszahlung ab. Der Beschluss über die Zwangseinziehung wird, wenn er nicht aus anderen Gründen nichtig ist, bereits mit Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter wirksam. Die verbleibenden Gesellschafter haften für die Abfindungszahlung persönlich, wenn diese von der GmbH nicht aus ungebundenem Vermögen geleistet werden kann oder sie die Gesellschaft nicht auflösen. mehr