Unser Angebot
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Schaffung von Baurecht für städtebauliche Projekte und allen damit zusammenhängenden Planungsfragen. Darüber hinaus begleiten wir Einzelgenehmigungsverfahren und beraten beim Abschluss städtebaulicher Verträge. Dabei verbinden wir unsere fundierte fachliche Expertise mit effektiver Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen. Ein breites Tätigkeitsspektrum zeichnet uns im Umweltrecht aus. Dazu zählen Anlagengenehmigungsverfahren in allen umweltrechtlichen Fragen, wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Abfall- und Bodenschutzrecht. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von umweltrechtlichen Ordnungsverfügungen. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet der Schutz des Eigentums, insbesondere des Grundeigentums vor staatlicher Inanspruchnahme.
Unsere Leistungen:
- Vorbereitung und Begleitung von Planungsverfahren der Raumordnung und Landesplanung, Fach- und Bauleitplanung
- Vorbereitung und Begleitung von Baugenehmigungs- und Anlagenzulassungsverfahren
- Gestaltung von städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen, beispielsweise Sanierungsvereinbarungen
- Bau- und umweltrechtliche Transaktionsbegleitung
- Baurechtsdurchsetzung vor Behörden und Gerichten
- Abwehr behördlicher Ordnungsverfügungen vor Gericht
- Vertretung bei eigentumseingreifenden Planungen im Verfahren und vor Gericht
- Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen

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