Öffentliches Wirtschaftsrecht

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Unser Angebot

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Schaffung von Baurecht für städtebauliche Projekte und allen damit zusammenhängenden Planungsfragen. Darüber hinaus begleiten wir Einzelgenehmigungsverfahren und beraten beim Abschluss städtebaulicher Verträge. Dabei verbinden wir unsere fundierte fachliche Expertise mit effektiver Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen. Ein breites Tätigkeitsspektrum zeichnet uns im Umweltrecht aus. Dazu zählen Anlagengenehmigungsverfahren in allen umweltrechtlichen Fragen, wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Abfall- und Bodenschutzrecht. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von umweltrechtlichen Ordnungsverfügungen. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet der Schutz des Eigentums, insbesondere des Grundeigentums vor staatlicher Inanspruchnahme.

Unsere Leistungen:

  • Vorbereitung und Begleitung von Planungsverfahren der Raumordnung und Landesplanung, Fach- und Bauleitplanung
  • Vorbereitung und Begleitung von Baugenehmigungs- und Anlagenzulassungsverfahren
  • Gestaltung von städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen, beispielsweise Sanierungsvereinbarungen
  • Bau- und umweltrechtliche Transaktionsbegleitung
  • Baurechtsdurchsetzung vor Behörden und Gerichten
  • Abwehr behördlicher Ordnungsverfügungen vor Gericht
  • Vertretung bei eigentumseingreifenden Planungen im Verfahren und vor Gericht
  • Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen

 

Aktuelles

aus dem Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht

16.02.2012

Schutzanspruch gegen Baulärm für betroffene Ladengeschäfte

Das Bundesverwaltungsgericht wird demnächst in einem anhängigen Revisionsverfahren darüber entscheiden, in welchem Umfang Ladengeschäften für die so genannten Außenkontaktbereiche (Geschäftsanbahnung im Bereich der Schaufenster und Außenverkaufsflächen) ein Schutzanspruch gegen Baulärm zusteht. mehr

20.01.2012

Anwohner können Mobilfunksendeanlagen nicht verhindern

Mobilfunksendeanlagen in reinen Wohngebieten stoßen bei Bewohnern auf Widerstand. Etwaige Abwehrrechte wurden nunmehr höchstrichterlich verneint. mehr

18.11.2011

Zurückstellung von Baugesuchen

Eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung erledigt sich nicht durch den Erlass eines Zurückstellungsbescheides mit Sofortvollzugsanordnung. mehr

21.10.2011

VG München: Beseitigungsfrist von 3 Monaten ab Unanfechtbarkeit der Beseitigungsverfügung bei Wohnnutzung zu kurz.

Beseitigungsverfügung gegen eine bauliche Anlage ist grundsätzlich rechtmäßig, soweit die erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden. Für den Fall, dass es sich um ein bewohntes Gebäude handelt, muss von der Baubehörde jedoch eine angemessene Frist zur Beseitigung ab Unanfechtbarkeit gesetzt werden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor. mehr