Unser Angebot
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten sowohl Auftraggeber und Planer als auch Auftragnehmer in allen Bereichen des Privaten Baurechts. Dabei legen wir großen Wert auf eine präzise und vorausschauende Beratung sowie Vertragsgestaltungen, die teure Konflikte bestmöglich vermeiden. Sollte an einem Rechtsstreit kein Weg vorbeiführen, setzen wir Ihre Interessen vor Gericht durch.
Unsere Leistungen für Auftraggeber:
- Gründung von Projektgesellschaften, Joint Ventures, finanzierungsrechtliche Beratung
- Gestaltung und Überprüfung von Generalplaner-, Architekten-, Ingenieur- sowie Projektsteuerungsverträgen
- Durchführung von Vergabeverfahren nach GWB, VgV, VOB/A, VOL/A, VOF, sowie Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
- Gestaltung von Bauverträgen (BGB, VOB/B, FIDIC, GMP)
- Bauträgerrecht
- Gestaltung von PPP/ ÖPP-Verträgen
- Juristisches Projektmanagement (einschließlich Abwehr von Nachtragsforderungen und Durchsetzung von Mängelrechten)
- Beratung bei der Versicherung von Bauprojekten und Immobilien
- Durchführung von Mediation, Schlichtung, Adjudikation
- Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren, Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren
- Erstellung von Stellungnahmen und Rechtsgutachten
- Übernahme von Mediatoren-, Schlichter-, Adjudikatoren- oder Schiedsrichterämtern
Unsere Leistungen für Auftragnehmer:
- Gründung von Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures
- Beratung und Vertretung in Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren
- Gestaltung von Bauverträgen und Nachunternehmerverträgen (BGB, VOB/B, FIDIC, GMP)
- Beratung bei partnerschaftlichen Modellen, insbesondere ÖPP/ PPP
- Gestaltung von Generalplaner-, Architekten- und Ingenieur- sowie Projektsteuerungsverträgen
- Honorarfragen nach HOAI
- Beratung bei der Versicherung von Bauleistungen
- Absicherung von Vergütungsansprüchen, Bausicherheitenrecht
- Beratung im Bau-Arbeitnehmerrecht (Einsatz ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer)
- Bauprojektbegleitende Beratung, Vertrags- und Nachtragsmanagement: Beratung bei Ansprüchen wegen Leistungsänderungen und Bauablaufstörungen, Begleitung der Abnahme
- Beratung bei Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen, Prüfung von Mängelfristen
- Beratung bei Schadensfällen, Haftungsrecht
- Vertretung bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung (Mediation, Schlichtung, Adjudikation)
- Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren, in Gerichts- sowie in Schiedsgerichtsverfahren
- Übernahme von Mediatoren-, Schlichter-, Adjudikatoren- oder Schiedsrichterämtern

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