01.02.2005
AGB-Klausel oder im Einzelnen ausgehandelte Individualvereinbarung?
Bau-, Immobilien-, Mietrecht
(Immobilien- und Baurecht, Jahrgang 2005, Heft 8.)
In dem Fachbeitrag wird die Frage behandelt, wann vom Aushandeln einer Vertragsklausel im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB gesprochen werden kann. Nach der kommentierten Entscheidung des BGH vom 14.04.2005 kann von einem solchen „Aushandeln“ nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen „gesetzesfremden Kerngehalt“ inhaltlich ernsthaft zur Verhandlung stellt und dem Vertragspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung der eigenen Interessen einräumt. Dazu bedarf es einer realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.
