01.09.2005
Anmerkung zum Urteil des OLG Hamm v. 14.04.2005 – 21 U 133/04 – zugleich zur „kritischen Bestandsaufnahme“ Thodes „Nachträgen wegen gestörten Bauablaufes im Bauablaufes im VOB/B-Vertrag“
Bau-, Immobilien-, Mietrecht
(BauR 2005, Heft 11 mit BauR 2005, Seite 1806ff)
Der Verfasser setzt sich hier mit dem Aufsehen erregenden Aufsatz Thodes in der ZfBR 2004, 214 auseinander, dem das OLG Hamm in der genannten Entscheidung gefolgt ist. Kritisiert wird, dass die Grundsätze des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertragsfreiheit und der Auslegung sich in dem Urteil nur unzureichend niederschlagen. So muss es zu Zufallsergebnissen kommen, die selbstverständlich zu vermeiden sind. Es werden Vorschläge unterbreitet, wie gestörte Bauabläufe rechtlich zu behandeln sind.
