Fachbeiträge

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05.10.2007

Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen – Aktuelle Bestandsaufnahme drei Jahre nach Infomatec

Dr. Ferdinand Unzicker

Kapitalmarktrecht, Recht der Investmentfonds und Fondgesellschaften

Der Beitrag befasst sich mit der deliktischen Haftung für die Verbreitung fehlerhafter Kapitalmarktinformationen und stellt – im Abstand von drei Jahren zu den grundlegenden Infomatec- Entscheidungen des BGH – den aktuellen Sach- und Streitstand dar. Schwerpunktmäßig werden unzutreffende ad-hoc-Meldungen und Verkaufsprospekte sowie prozessuale Fragen abgehandelt.