16.10.2005
Das Nachbarerbbaurecht
Was gilt für Fälle, in denen ein Bauwerk über eine Grundstücksgrenze hinweg errichtet werden soll, also auf mehreren Grundstücken im grundbuchrechtlichen Sinne steht? In diesem Fall befindet sich auf dem einzelnen Grundstück nur ein Gebäudeteil, so dass sich das jeweilige Erbbaurecht nicht auf ein vollständiges, sondern nur auf einen unselbständigen Gebäudeteil bezieht. Das einzelne Erbbaurecht würde dann dazu berechtigen, einen Gebäudeteil „zu haben“. Derartige selbständige Erbbaurechte an benachbarten, einheitlich bebauten Grundstücken werden als Nachbarbaurechte bezeichnet. Die Frage nach der Zulässigkeit ist nach wie vor umstritten. Eine eindeutige höchstrichterliche Entscheidung steht bis heute aus. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit hat das Nachbarerbrecht bis heute nicht die Bedeutung erlangt, die es in der heutigen Praxis haben könnte.

